| AR54.10-P-0006EA | Behandlung der Batterie bei Stillegung des Fahrzeuges | 29.8.06 |
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Gefahr! |
Explosionsgefahr durch Knallgas. Vergiftungs- und Verätzungsgefahr durch Verschlucken von Batteriesäure. Verletzungsgefahr durch Verätzen von Augen und Haut mit Batteriesäure oder durch den Umgang mit beschädigten Blei-Säure-Batterien | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Säureschutzhandschuhe, -kleidung und -brille tragen. Batteriesäure nur in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse einfüllen. | AS54.10-Z-0001-01A |
| 1 | Batterie prüfen, ggf. Batterie laden | AR54.10-P-1129Z | |
| 2.1 | Masseleitung der Batterie abschließen | Bei einer Stilllegung des Fahrzeuges von mehr als 4 Wochen. Dadurch wird die Entladung der Batterie durch Ruhestromverbraucher verhindert. |
AR54.10-P-0003A |
| 3 | Batterie laden | Bei abgeschlossener Batterie spätestens alle 6 Monate und bei angeschlossener Batterie spätestens alle 6 Wochen. |
AR54.10-P-1130Z |